Vorbemerkung
Für zahlreiche organisatorische Festlegungen hinsichtlich des inneren Schulbetriebs – z.B. den Ablauf des Unterrichts (inkl. des Beginns bzw. des Endes des Schulunterrichts, Fragen der Unterrichtsgestaltung, etc.) ist nicht die Gemeindeverwaltung, sondern die Schulleitung verantwortlich und zuständig.
Fragen hierzu beantwortet – wie auch in der Vergangenheit – zuverlässig die Schulleitung. Die Gemeinde selbst ist „Schulträgerin“, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind Ansprechpartner für den so genannten äußeren Schulbetrieb; hierzu zählen z.B. die Koordination bzw. Abstimmung des Busverkehrs, Gebäudefragen (auch die penibel einzuhaltenden Voraussetzungen des Infektionsschutzes) und der Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Der Schulbetrieb findet für alle Jahrgänge im Präsenzunterricht nach Stundentafel statt, die OGS startet regulär.
Die Entwicklung des Corona Infektionsgeschehens wird auch weiterhin regelmäßig für neue angepasste Vorgaben sorgen. Unser Hygieneplan wird dementsprechend regelmäßig aktualisiert und kann von Ihnen per Mail angefordert werden.